Sanierungsrecht
Sanierungs-FAQ: Informationen für Eigentümer, Mieter und Investoren
Sanierungs-FAQ
Informationen für Eigentümer, Mieter und Investoren
Das Sanierungsrecht ist ein räumlich, zeitlich und sachlich begrenztes Sonderrecht und Bestandteil des Baugesetzbuches (§§ 136 bis 164 BauGB). Es gilt für besonders schwerwiegende städtebauliche Problemstellungen. Das hohe öffentliche Interesse erfordert ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten. Das Sanierungsrecht überträgt der Gemeinde die übergreifende Verantwortung für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme. Im Folgenden finden Sie alle relevanten Informationen in unserem Sanierungs-FAQ.
- Eigentümer
- Mieter
- Sanierung
Duldungspflicht & -verweigerung des Mieters bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Erschließungs- bzw. Ausbaubeiträge
Förderung von Instandsetzungs- & Modernisierungsmaßnahmen + steuerliche Abschreibungen
Genehmigungspflichten beim Grundstücksverkehr nach § 144 BauGB
IEK (Integriertes Entwicklungskonzept)
Preisprüfung durch die Stadt Oldenburg i.H.