Verfügungsfonds

Als Besonderheit des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ besteht die Möglichkeit, einen Verfügungsfonds zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen einzurichten. Dieser zielt darauf ab, privates Engagement/ Finanzressourcen für die Erhaltung/ Entwicklung zentraler Stadtbereiche zu aktivieren und in die Finanzierung von kleineren Einzelmaßnahmen einzubinden. Der Fonds finanziert sich bis zu 50% aus Mitteln der Städtebauförderung und zu mindestens 50% aus Mitteln der Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder sonstigen Privaten. Der Anteil an dem Verfügungsfonds, der nicht aus der Städtebauförderung stammt, kann auch für nicht investive Maßnahmen eingesetzt werden. Die Stadt kann bei Bedarf die organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung des Verfügungsfonds mit der Bildung eines Beirates schaffen.

Der zur Verfügung stehende Etat für einen Verfügungsfonds beträgt jährlich von Kleinbeträgen bis maximal 60.000 Euro. Jeder Bürger oder Akteur kann einen Antrag stellen für Maßnahmen und Konzepte innerhalb des Sanierungsgebietes. Über die Verfügung der Mittel entscheidet der Beirat im Rahmen seiner Sitzungen gemäß den Richtlinien des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“.

Die Stadt Oldenburg i.H. wird kurzfristig die Einrichtung eines Verfügungsfonds prüfen.

Verfügungsfonds

Als Besonderheit des Städtebauförderungsprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ besteht die Möglichkeit, einen Verfügungsfonds zur stärkeren Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen einzurichten. Dieser zielt darauf ab, privates Engagement/ Finanzressourcen für die Erhaltung/ Entwicklung zentraler Stadtbereiche zu aktivieren und in die Finanzierung von kleineren Einzelmaßnahmen einzubinden. Der Fonds finanziert sich bis zu 50% aus Mitteln der Städtebauförderung und zu mindestens 50% aus Mitteln der Wirtschaft, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder sonstigen Privaten. Der Anteil an dem Verfügungsfonds, der nicht aus der Städtebauförderung stammt, kann auch für nicht investive Maßnahmen eingesetzt werden. Die Stadt kann bei Bedarf die organisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung des Verfügungsfonds mit der Bildung eines Beirates schaffen.

Der zur Verfügung stehende Etat für einen Verfügungsfonds beträgt jährlich von Kleinbeträgen bis maximal 60.000 Euro. Jeder Bürger oder Akteur kann einen Antrag stellen für Maßnahmen und Konzepte innerhalb des Sanierungsgebietes. Über die Verfügung der Mittel entscheidet der Beirat im Rahmen seiner Sitzungen gemäß den Richtlinien des Förderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“.

Die Stadt Oldenburg i.H. wird kurzfristig die Einrichtung eines Verfügungsfonds prüfen.