STADTSANIERUNG

OLDENBURG IN HOLSTEIN

Auf der interaktiven Karte sehen Sie die Einzelmaßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung und den Bereich des festgelegten Sanierungsgebietes. Der orangene Bereich zeigt das Sanierungsgebiet “Innenstadt”. Der umliegende blaue Bereich ist das Fördergebiet. 
Klicken Sie auf die grünen Pins oder die grün markierten Bereiche, um weitere Informationen zur jeweiligen Einzelmaßnahme zu erhalten.

Warum Sanierung?

Die Sanierungsmaßnahmen im Stadtzentrum sollen Oldenburg in Holstein stärken, Wohnort und Lebensader zu werden. Der Fokus liegt dabei auf der Verbindung von Grünbereichen und den umliegenden Wohngebieten. In regionaler und geografischer Hinsicht zählt Oldenburg in Holstein zu einem “Unterzentrum, das Teilfunktionen eines Mittelzentrums” zu erfüllen hat und daher den aktuellen Bedürfnissen nicht mehr entsprechen kann. Dank der Städtebauförderung trägt die Stadt in der Regel nur ein Drittel der Gesamtkosten.

Sanierungsträger

Die Steuerung des Gesamtprozesses wird durch die Stadt sichergestellt. Für die zügige Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist der treuhänderische Sanierungsträger GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung und Stadterneuerung mbH beauftragt. Durch das bei der GOS mbH angesiedelte Sanierungsmanagement wird auch die Mitwirkung der betroffenen Eigentümer, Bewohner, Gewerbetreibenden und Institutionen motiviert und ein weiterer kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung gestellt.

Aktive Projekte

Informationen für Eigentümer und Investoren

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Veräußerungen sowie bauliche Veränderungen des Grundstücks sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig (siehe nächster Absatz). Außerdem steht der Stadt Oldenburg in Holstein bei Veräußerungen ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.

Planen Sie z.B. eine bauliche Veränderung, einen Grunderwerb oder Verkauf Ihres Grundstückes? Nutzen Sie hierfür bitte das Antragsformular für sanierungsrechtliche Genehmigungen. Klicken Sie hier.

Ausgleichsbetrag

Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Stadt spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß §154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auch schon vorzeitig bezahlt werden.

Informationen zum Ausgleichsbetrag, zu Genehmigungen und alles weitere rund um die Sanierung finden Sie im Sanierungs-FAQ.

34 ha Sanierungsgebiet

Dezember 2014 Aufnahme ins Städtebauförderungsprogramm

bereits 8,2 Mio. Euro bewilligte
Städtebauförderungsmittel

STADTSANIERUNG

OLDENBURG IN HOLSTEIN

Interaktive Karte

Auf der interaktiven Karte sehen Sie die Einzelmaßnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung und den Bereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes. Der orangene Bereich zeigt das Sanierungsgebiet “Innenstadt”. Der umliegende blaue Bereich ist das Fördergebiet. 
Klicken Sie auf die grünen Pinnadeln oder die grün markierten Bereiche, um weitere Informationen zur jeweiligen Einzelmaßnahme zu erhalten.

Warum Stadtsanierung?

Mit den Sanierungsmaßnahmen soll das Zentrum Oldenburgs i.H. als Wohnort und Lebensader der Gesamtstadt mit innerstädtischen Funktionen gestärkt werden. Wesentlich ist dabei seine Verbindung mit den Grünbereichen und den umliegenden Wohngebieten. Darüber hinaus stellt Oldenburg i.H. in regionaler Hinsicht ein Unterzentrum dar, das Teilfunktionen eines Mittelzentrums zu erfüllen hat. Dank der Städtebauförderung trägt die Stadt in der Regel nur ein Drittel der Gesamtkosten.

Sanierungsträger

Die Steuerung des Gesamtprozesses wird durch die Stadt sichergestellt. Für die zügige Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist der treuhänderische Sanierungsträger GOS Gesellschaft für Ortsentwicklung mbH und Stadterneuerung beauftragt. Durch das bei der GOS mbH angesiedelte Sanierungsmanagement wird auch die Mitwirkung der betroffenen Eigentümer*innen, Bewohner*innen, Gewerbetreibenden und Institutionen motiviert und ein weiterer kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung gestellt.

34 ha Sanierungsgebiet

Dezember 2014 Aufnahme ins Städtebauförderungsprogramm

bereits 8,2 Mio. Euro bewilligte
Städtebauförderungsmittel

Informationen für
Eigentümer und Investoren

Sanierungsrechtliche Genehmigungen

Veräußerungen sowie bauliche Veränderungen des Grundstücks sind nach § 144 Baugesetzbuch genehmigungspflichtig (siehe nächster Absatz). Außerdem steht der Stadt Oldenburg i.H. bei Veräußerungen ein allgemeines Vorkaufsrecht zu.

Planen Sie z.B. eine bauliche Veränderung, einen Grunderwerb oder Verkauf Ihres Grundstückes? Nutzen Sie hierfür bitte das Antragsformular für sanierungsrechtliche Genehmigungen. Klicken Sie hier.

Ausgleichsbetrag

Falls sich der Bodenwert durch die Sanierung erhöht, kann die Stadt spätestens nach Abschluss der Sanierung einen Ausgleichsbetrag gemäß §154 Baugesetzbuch erheben. Dieser kann unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen auch schon vorzeitig bezahlt werden.

Informationen zum Ausgleichsbetrag, zu Genehmigungen und alles weitere rund um die Sanierung finden Sie im Sanierungs-FAQ.